Protect DUO Splitterschutzvorhang von Morgenroth Spezialbeläge setzt Sicherheitsstandards für den Kugelfang in Schießanlagen. Dieser schwer entflammbare Vorhang reduziert die Gefährdung vor abprallenden Splittern und Emissionen, während er gleichzeitig hohe Sicherheitsanforderungen an den Brandschutz erfüllt.
Seine speziellen Eigenschaften macht ihn zur idealen Wahl für Betreiber, die Schutz und Brandsicherheit im Geschossfang vereinen müssen.
Protect DUO Splitterschutzvorhang schwer entflammbar, Breite: 2,50 m
Artikel |
Abmessung |
Menge |
Gewicht kg/Rolle |
Einheit |
Preis €/m² |
Protect DUO grün/weiß |
2,50 x 30,00 m |
75,00 m² |
70,00 |
m² |
20,90 |
Protect DUO Splitterschutzvorhang schwer entflammbar, Breite: 2,05 m
Artikel |
Abmessung |
Menge |
Gewicht kg/Rolle |
Einheit |
Preis €/m² |
Protect DUO beidseitig grün |
2,05 x 25,00 m |
51,25 m² |
50,00 |
m² |
21,90 |
Neu: Kleinrolle Protect DUO Splitterschutzvorhang schwer entflammbar, Breite: 1,25 m x 20,00 m
Artikel |
Abmessung |
Menge |
Gewicht kg/Rolle |
Einheit |
Preis €/Rolle |
Protect DUO oliv/weiß Kleinrolle - Lieferung frei Haus -DPD- |
20,00m x 1,25m |
25,00 m² |
29,00 |
Rolle |
640,00 |
Kunststoffverbinder für Splitterschutzvorhang DUO |
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Artikel |
VE |
Preis €/VE |
Kunststoffverbinder transparent zur Erstellung von Endlosschlaufen bei Protect DUO. Abmessung: 0-6 mm |
50 Stück |
18,00 |
Gewerbepreise zuzüglich Mehrwertsteuer und gewichtsabhängiger Frachtkosten.
Abgabe rollenweise, keine Zuschnitte lieferbar.
Die Anzahl der Lagen ist so zu wählen, dass eine Gefährdung der Schützen auszuschließen ist. Eine laufende Überprüfung des Zustands und der Wirksamkeit des Splitterschutzes ist erforderlich.
Baustoffklasse nach DIN EN 13501-1 B-S1-d0 - schwer entflammbar - freihängend geprüft
Reißfestigkeit Kette/Schuss: 4.300/4.000 N/5 cm
Temperaturbeständigkeit: +70 °C bis -40 °C
Für Protect DUO wurde ein Gebrauchsmuster (GbrM) als Rückprall-, Splitter- und Emissionsschutzvorhang für den Geschossfang beim Deutschen Patent- und Markenamt München eingetragen (Nr. 20 2011 005 231.1).
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